English version
This will be shown to users with no Flash or Javascript.
Sie sind hier: IBA allgemein < Duales Studium < Finanzierung und Vergütung

Finanzierung und Vergütung

Der Studierende erhält im Regelfall vom Praxisbetrieb eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird im Praxisvertrag zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geregelt. Im Im Praxisvertrag wird zudem festgelegt, wer die Studiengebühren (monatlich € 530 für den betriebswirtschaftlichen Studiengang und € 545 für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen) übernimmt.

Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung:

  • Das Unternehmen trägt die Studiengebühr und leistet eine Praxisvergütung.
  • Das Unternehmen trägt die Studiengebühr, leistet aber keine oder nur eine geringe Praxisvergütung.
  • Der Student trägt die Studiengebühr selbst und erhält eine Praxisvergütung.
  • Für Studierende, die noch kein Praxisunternehmen gefunden haben, besteht die Möglichkeit, sich um einen Platz in einem Unternehmen der F+U Unternehmensgruppe zu bewerben oder den Praxisteil vorübergehend in Form eines Betriebspraktikums zu absolvieren. In diesem Fall schließt der Studierende den Praxisvertrag mit der F+U.

 

(*Akkreditierung in Vorbereitung)
Weitere Fachrichtungen in Planung