FAQ - Unternehmen - Häufig gestellte Fragen
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1. Welche Studienrichtungen bietet die Internationale Berufsakademie an? 1. Welche Studienrichtungen bietet die Internationale Berufsakademie an? Die Berufsakademie bietet folgende staatlich anerkannte Bachelor-Studiengänge an:
Durch das duale Studium werden akademische Studieninhalte mit dem kontinuierlichen Praxiseinsatz im Partnerunternehmen verbunden. 2. Was zeichnet das Berufsakademie-Studium aus?
An der Berufsakademie findet der Wechsel zwischen Praxis- und Theoriephasen statt. Dies ermöglicht dem Unternehmen eine frühe, kontinuierliche und intensive Einbindung der Studierenden in die Betriebsabläufe. Mit dem 7-semestrigen³ Studiengang bieten wir international orientierten Unternehmen die Möglichkeit, mehrsprachig ausgebildete Führungsnachwuchskräfte mit kulturellem Hintergrundwissen sowie Auslandserfahrung auszubilden. 3. Wie ist das Studium an der Internationalen Berufsakademie aufgebaut und wie lange dauert es? Das Bachelor-Studium beginnt, je nach Fachrichtung und Auslastung, im Frühjahr und/ oder Herbst eines Jahres. Im Sommer-Semester starten die Studierenden mit einem 7-semestrigen³ Studium und im Winter-Semester starten sie mit einem 6-semestrigen Studium. Es ist in sechs bzw. sieben³ Semester untergliedert, die jeweils sechs Monate umfassen. Die Lehrinhalte werden in Modulen vermittelt und studienbegleitend geprüft. Das 3. Semester entspricht einem Zusatzsemester für das 7-semestrige³ Studium und umfasst einen 2-wöchigen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Blockunterrichts. Im Hauptstudium wird eine Vertiefung und individuelle Differenzierung der Studieninhalte anhand von Wahlpflichtmodulen angeboten. Nach erfolgreicher Erstellung der Bachelor-Arbeit – für die in Abstimmung mit den betrieblichen Ausbildungsbetreuern/innen und den Fachdozenten/innen ein Thema aus der betrieblichen Praxis zu wählen und mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten ist – wird der Studienabschluss des Bachelor of Arts bzw. Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering verliehen. 4. Welche Erfahrungen bringen die Dozentinnen und Dozenten der Berufsakademie mit? Die Lehrkräfte sind akademisch qualifiziert und verfügen über langjährige Lehrerfahrung. Die Berufsakademie beschäftigt sowohl Lehrpersonal aus dem Bereich der akademischen Forschung sowie Dozentinnen und Dozenten mit einschlägiger Berufserfahrung in Unternehmen oft aus der Region. Ein großer Teil des Kollegiums besitzt langjährige Erfahrung mit dem dualen Studium an der Berufsakademie. 5. Welche Voraussetzungen muss ein Partnerunternehmen der Berufsakademie erfüllen? Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Studierenden während ihrer 3 bzw. 3,5 jährigen³ Ausbildung in allen fachlich relevanten Bereichen eingesetzt werden können und dass ihnen betriebliche Ansprechpartner zugeteilt werden. 6. Welche Voraussetzungen müssen die Studierenden erfüllen, um zum Berufsakademie-Studium zugelassen zu werden? Studienbewerber/-innen müssen über die allgemeine, fachgebundene oder Fachhochschulreife verfügen und einen Ausbildungsvertrag mit einem fachlich geeigneten Unternehmen vorweisen. Darüber hinaus gibt es auch einen beruflichen Zugangsweg zum Studium: Für besonders befähigte Berufstätige mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung im Anschluss an eine staatlich anerkannte Ausbildung und mit einschlägiger Weiterbildung besteht die Möglichkeit, die Studierfähigkeit durch eine Hochschulzugangsprüfung an einer hessischen Hochschule nachzuweisen. Ein Numerus Clausus besteht derzeit nicht. 7. Vermittelt die Berufsakademie Bewerber/-innen an die Unternehmen? Die Internationale Berufsakademie bietet ihren Partnerunternehmen an, offene Stellen auf der Homepage der Berufsakademie auszuschreiben und aus den eingehenden Bewerbungen Vorschläge weiterzuleiten. Unabhängig davon können auch Studienbewerber/-innen, die bereits im Unternehmen beschäftigt sind oder vom Unternehmen selbst rekrutiert werden, zum Berufsakademie-Studium angemeldet werden. 8. Sieht der Praxisvertrag zwischen Studierenden und Unternehmen eine Probezeit vor? In der Regel wird eine Probezeit von vier Monaten vertraglich vereinbart. Die Berufsakademie empfiehlt, bereits vor Aufnahme des Studiums ein Kennenlern-Praktikum durchzuführen, das auf die Probezeit angerechnet werden kann. 9. Gibt es Semesterferien und/ oder Urlaub? Die Studierenden haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Dieser kann nur während der Praxisphasen und/ oder in den offiziellen Ferienzeiten der Berufsakademie (drei Wochen im Sommer, zwei Wochen zu Weihnachten/ Neujahr und eine Woche zu Ostern) wahrgenommen werden. 10. Wie wird das Studium finanziert? Die Studienfinanzierung wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Unternehmen und Studierende können sich auf eine der folgenden Möglichkeiten einigen: A) Das Unternehmen übernimmt die (als Betriebskosten) steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren und leistet zusätzlich eine Ausbildungsvergütung. B) Das Unternehmen übernimmt die Studiengebühren, leistet jedoch keine Ausbildungsvergütung. C) Das Unternehmen leistet eine Ausbildungsvergütung, aber übernimmt die Studiengebühren nicht. Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. |




















