Auswahl der Bewerber/innen (im Einzelfall auch Vermittlung von Bewerbern/innen durch die Berufsakademie)
Übernahme der Studiengebühren und Ausbildungsvergütung (nach Absprache)
eigenverantwortliche Durchführung der Praxisausbildung in Abstimmung mit der Studienleitung der Berufsakademie
auf Wunsch Mitarbeit im Prüfungsausschuss
Die Berufsakademie begrüßt die Mitarbeit von Unternehmensvertretern in den Beiräten und Gremien der Berufsakademie, um Impulse für Studieninhalte und neue Studiengänge zu geben.
Mit der Schaffung eines Studienplatzes geht das Unternehmen Verpflichtungen ein. Diese werden explizit im Ausbildungsvertrag geregelt.
Darin werden beispielsweise die Übernahme der Studiengebühren und die Höhe der Ausbildungsvergütung vereinbart.
Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung:
A: Das Unternehmen trägt die Studiengebühr und leistet eine zusätzliche Vergütung.
B: Das Unternehmen trägt die Studiengebühr, leistet aber keine oder nur eine geringe zusätzliche Vergütung.
C: Der Studierende trägt die Studiengebühr selbst und erhält eine zusätzliche Vergütung.