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Finanzierung und Vergütung
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Der Studierende erhält im Regelfall vom Praxisbetrieb eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird im Praxisvertrag zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geregelt. Im Praxisvertrag wird zudem festgelegt, wer die Studiengebühren (monatlich € 530 für den betriebswirtschaftlichen und den sozialpädagogischen Studiengang und € 545 für die Studiengänge Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen**) übernimmt. Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung:
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