 Der Student erhält im Regelfall vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird im Ausbildungsvertrag zwischen dem Studenten und dem Unternehmen geregelt. Im Ausbildungsvertrag wird zudem festgelegt, wer die Studiengebühren (monatlich 515,- Euro) übernimmt.
Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung:
- Das Unternehmen trägt die Studiengebühr und leistet eine Ausbildungsvergütung.
- Das Unternehmen trägt die Studiengebühr, leistet aber keine oder nur eine geringe Ausbildungsvergütung.
- Der Student trägt die Studiengebühr selbst und erhält eine Ausbildungsvergütung.
- Für Studenten, die noch kein Ausbildungsunternehmen gefunden haben, besteht die Möglichkeit, sich um einen Platz in einem Unternehmen der F+U Unternehmensgruppe zu bewerben oder den Praxisteil vorübergehend in Form eines Betriebspraktikums zu absolvieren. In diesem Fall schließt der Student den Ausbildungsvertrag mit der F+U.
- Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. Die Studierenden
verpflichten sich , dafür nach Studienabschluss 2Jahre im Betrieb zu
arbeiten.
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