Die Rolle des Unternehmens im dualen Studium:
- Auswahl der Bewerber (im Einzelfall auch Vemittlung von Bewerbern durch die Berufsakademie)
- Übernahme der Studiengebühren und Ausbildungsvergütung (nach Absprache)
- eigenverantwortliche Durchführung der Praxisausbildung in Abstimmung mit der Studentenleitung der Berufsakademie
- auf Wunsch Mitarbeit im Prüfungsausschuss
Die Berufsakademie begrüßt die Mitarbeit von Unternehmensvertreter in den Beiräten und Gremien der Berufsakademie, um Impulse für Studieninhalte und neue Studiengänge zu geben.
Mit der Schaffung eines Studienplatzes geht das Unternehmen Verpflichtungen ein. Diese werden explizit im Ausbildungsvertrag geregelt.
Darin wird beispielsweise die Übernahme der Studiengebühren und die Höhe der Ausbildungsvergütung vereinbart.
Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung:
A: Das Unternehmen trägt die Studiengebühr und leistet eine Ausbildungsvergütung.
B: Das Unternehmen trägt die Studiengebühr, leistet aber keine oder nur eine geringe Ausbildungsvergütung.
C: Der Student trägt die Studiengebühr selbst und erhält eine Ausbildungsvergütung. D: Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. Die Studierenden verpflichten sich , dafür nach Studienabschluss 2Jahre im Betrieb zu arbeiten.
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